Bezug von FAVORIT
Die Nutzung von FAVORIT-OfficeFlow ist für Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung kostenfrei. Bezugsberechtigt sind:
- oberste, obere und mittlere Bundesbehörden,
- Bundesgerichte und sonstige Einrichtungen der Judikative des Bundes,
- Gesetzgebungs- und anderen Verfassungsorgane des Bundes,
- institutionell, langfristig zu mindestens 50% aus öffentlichen Mitteln des Bundes geförderten Zuwendungsempfänger,
- sämtliche Einrichtungen in Lehre, Kunst und Forschung des Bundes,
- Einrichtungen mit Forschungsaufgaben und Forschungseinrichtungen gemäß Bundesbericht Forschung, sowie
- sonstige Einrichtungen, die durch Bundesgesetz errichtet wurden, es sei denn, dass mit der Errichtung Zwecke der Marktöffnung und Schaffung von Wettbewerb verfolgt werden.
In Zweifelsfällen erfolgt eine Klärung durch das Beschaffungsamt des BMI. Für Fragen zur Bezugsberechtigung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Lizenzen für die Basissoftware
Kostenpflichtig ist die zugrundeliegende Basissoftware EMC Documentum der Firma EMC. Entsprechende Lizenzen können kostengünstig über die FAVORIT-Vertriebspartner oder direkt über EMC erworben werden.
In diesem Umfang sind die Software-Lizenzen für Datenbanken und Betriebssystem nicht enthalten. Seit Juli 2009 sind die Lizenzen für die Viewer-Technologie von ADOBE ebenfalls separat zu erwerben.
FAVORIT für Länder und Kommunen
FAVORIT-OfficeFlow wird im Rahmen der "Kieler Beschlüsse" an alle Einrichtungen der öffentlichen Hand kostenfrei weitergegeben (siehe auch § 63 Absatz 3 Satz 2 BHO in Verbindung mit § 6 Absatz 4 des Bundeshaushaltsgesetzes 2000).

